Landesrat der Sinti und Roma in Nordrhein-Westfalen e. V. (seit 2006)
 

Sicherung  der Ruherechte für die Gräber NS-verfolgter Sinti und Roma beschlossen


Artikel 1 Zusammenarbeit und Zeile Die bestehende Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Landesrat der Sinti und Roma NRW Nutzung von Einwirkungsmöglichkeiten des Landes im Bund- Länder-Austausch zu Sicherung der Grabstätte der in der NS-Zeit verfolgte Sinti und Roma


Bund-Länder-Vereinbarung schafft langfristige Grundlage zum Erhalt der Grabstätten

Nach langjährigen Gesprächen und Beratungen ist die Entscheidung über die Sicherung der Grabstätten von Sinti und Roma, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden, gefallen. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung zur Sicherung der Gräber NS-verfolgter Sinti und Roma wird gewährleistet, dass diese wichtigen Orte der Erinnerung dauerhaft erhalten bleiben.
Ein zentraler Punkt der Vereinbarung betrifft Grabstätten, in denen sowohl NS-verfolgte Personen als auch nicht verfolgte Angehörige bestattet sind und keine grabnutzungsberechtigte Person mehr vorhanden ist, die für den Anteil der nicht verfolgten Personen aufkommen kann. In diesen Fällen werden die gesamten Grabnutzungsgebühren übernommen, sodass die Ruhestätten weiterhin bestehen bleiben können.
Darüber hinaus wurde beschlossen, Friedhofsträgern, die entsprechende Gebühren bereits übernommen oder gestundet haben, die entstandenen Ausfälle rückwirkend ab dem 12. Oktober 2012 – dem Tag der Bundesratsentschließung – zu erstatten.
Auch für Grabstätten, die nicht mehr durch Angehörige gepflegt werden können, wurde eine Regelung vorgesehen. Die Unterstützung für die Pflege soll sich dabei an der bestehenden Pauschale nach dem Gräbergesetz orientieren.
Die Einigung zwischen Bund und Ländern stellt einen wichtigen Schritt für die Bewahrung der Erinnerungskultur dar. Die Gräber der verfolgten Sinti und Roma sind nicht nur persönliche Ruhestätten, sondern auch historische Zeugnisse der NS-Verbrechen und Orte des Gedenkens an die Opfer.
Mit der Umsetzung der Vereinbarung wird eine dauerhafte Grundlage geschaffen, um die Grabstätten zu schützen, die Erinnerung an die Verfolgten wachzuhalten und Verantwortung für die Geschichte zu übernehmen. Erinnerung bewahren. Würde schützen. Verantwortung übernehmen.

Am 18. April 2025 trat der Landesrat der Sinti und Roma NRW einer Rahmenvereinbarung bei, wodurch er nun auch für die Verwaltung und den Schutz von Gräbern in Nordrhein-Westfalen mit zuständig ist.

Anträge zum Schutz der Grabstätten von Sinti und Roma, die unter dem Nationalsozialismus gelitten haben.
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Anträge zum Schutz der Grabstätten von Sinti und Roma, die unter dem Nationalsozialismus gelitten haben.
Antrag_Privatpersonen..docx (104.58KB)
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